Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

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Der SV Waldhof Mannheim 07 e.V. lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, 04.04.2022 um 19:07 Uhr in das Eventcenter Mannheim (Industriestraße 13-15, 68169 Mannheim) ein.

Tagesordnung

1.Begrüßung, Totengedenken und Bekanntgabe der Tagesordnung

2.Anträge

2.1 Neufassung der Satzung

Ein Entwurf der neuzufassenden Satzung sowie eine synoptische Darstellung der aktuellen Satzung und der Neufassung nebst Begründung der Änderungen ist auf der Internetseite des Vereins unter https://verein.svw07.de abrufbar. Ferner sind die zuvor genannten Dokumente auf der Geschäftsstelle des SV Waldhof Mannheim 07 e.V. am Alsenweg 3 in 68305 Mannheim hinterlegt und nach telefonischer Terminabsprache einsehbar. Zudem können die Dokumente in der Waldhof Welt in P7, 17 in 68161 Mannheim zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

2.2 Umbenennung der Südtribüne des Carl-Benz-Stadions in Walter-Pradt-Tribüne

3.Bericht des Präsidenten (inklusive Bericht der Finanzen)

4.Bericht der Abteilungen (durch Auslage)

5.Bericht zum Sachstand „Nachwuchsleistungszentrum“

6.Bericht des Aufsichtsrates des e.V.

7.Bericht des Ehren- und Ältestenrates

8.Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer

9.Aussprache zu den Berichten

10.Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2019/2020 (inklusive der noch nicht erfolgten Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019) und 2020/2021

11.Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 (inklusive der noch nicht erfolgten Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019) und 2020/2021

12.Wahl des Präsidenten

13.Wahl der übrigen Mitglieder des Präsidiums

14.Wahl des Aufsichtsrats des e.V.

15.Wahl des Wahlausschusses

16.Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer

17.Bericht der Spielbetriebs GmbH über die sportliche und finanzielle Entwicklung

18.Verschiedenes

Gemäß den §§ 5 und 7 der Vereinssatzung haben nur Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr sowie Ehrenmitglieder gegen Vorzeigen eines gültigen Mitglieder- oder Personalausweises Zutritt zu der Mitgliederversammlung. Stimmrecht besitzen nur Mitglieder nach einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten.

Anträge bitten wir gemäß § 14 Ziffer 7 der Vereinssatzung bis spätestens 8 Tage vor der Versammlung an das Präsidium oder die Geschäftsstelle des Vereins schriftlich und mit Begründung einzureichen. Anträge, die dieser Vorschrift nicht entsprechen, können nur mit Genehmigung des Ehren- und Ältestenrates auf die Tagesordnung gesetzt werden, sofern es sich nicht um Satzungsänderungen handelt.

Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Verordnung geregelt. Bitte bringen Sie gegebenenfalls Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen der Corona-Verordnung entsprechenden aktuellen Testnachweis und eine OP – oder FFP2-Schutzmaske mit.

Mannheim, den 19.03.2022

gez. der Präsident des SV Waldhof Mannheim 07 e.V

 

Entwurf der neuzufassenden Satzung: Hier.

Synpose Satzungsänderung: Hier.

19.03.2022