Mitgliederversammlung am 27. November Mitgliederversammlung am 27. November

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Mitgliederversammlung am 27. November

Mitgliederversammlung am 27. November

/// Ordentliche Mitgliederversammlung am Montag, 27. November im Kulturhaus Waldhof

(by) Am Montag, den 27. November findet im Kulturhaus Waldhof (Speckweg 18, 68305 Mannheim) die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des SV Waldhof Mannheim 07 e.V. statt. Beginn ist wie immer um 19:07 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen neben den Berichten der Vereinsgremien und Abteilungen unter anderem die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrates für die vergangenen zwei Geschäftsjahre. Darüber hinaus sind Änderungen der Satzung erforderlich. Ein Entwurf sowie eine Synopse stehen zum Abruf bereit.

Tagesordnung

1. Begrüßung, Totengedenken und Bekanntgabe der Tagesordnung
2. Anträge
2.1 Neufassung der Satzung
3. Bericht des Präsidenten (inklusive Bericht der Finanzen)
4. Bericht der Abteilungen (durch Auslage)
5. Bericht des Aufsichtsrates des e.V.
6. Bericht des Ehren- und Ältestenrates
7. Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer
8. Aussprache zu den Berichten
9. Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2021/2022
10. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022
11. Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2022/2023
12. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
13. Bericht der Spielbetriebs GmbH über die sportliche und finanzielle Entwicklung
14. Verschiedenes

Satzungsentwurf
Synopse der Änderungen der Satzung
Darüber hinaus können die Unterlagen in der Geschäftsstelle des SV Waldhof Mannheim 07 e.V. (Alsenweg 15, 68305 Mannheim) nach telefonischer Vereinbarung sowie in der „Waldhof Welt – Fanshop am Wasserturm“ (P7, 17, 68161 Mannheim) während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise:
Gemäß §§ 5 und 7 der Vereinssatzung haben nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Ehrenmitglieder unter Vorlage eines gültigen Mitglieds- oder Personalausweises Zutritt zur Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die dem Verein mindestens 12 Monate angehören.
Anträge sind gemäß § 14 Ziffer 7 der Vereinssatzung spätestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Präsidium oder der Geschäftsstelle des Vereins einzureichen. Anträge, die dieser Vorschrift nicht entsprechen, können nur mit Zustimmung des Ehren- und Ältestenrates auf die Tagesordnung gesetzt werden, sofern es sich nicht um Satzungsänderungen handelt.

11.11.2023